Auftragserteilung

Registrierte gewerbliche Kunden können hier Ihre Expressaufträge erfassen.

Sendungsverfolgung

Hier können Sie durch Eingabe Ihrer Sendungsnummer den aktuellen Status Ihrer Sendung verfolgen. Bei der Sendungsverfolgung öffnet sich ein neues Fenster.

  • Internationaler Versand

    Einmal um die Welt

    Gerne übernehmen wir auch die Lieferungen, die über die Landesgrenzen hinausgehen. Sogar See- oder Luftfrachten organisieren wir für Sie und stehen mit unserer Erfahrung beratend zur Seite.

    • Versanddokumente

      Beim Warenversand in EU-Staaten sind grundsätzlich keine Zollpapiere erforderlich. Ausgenommen davon sind Länder, die wir per Luftfracht für Sie abwickeln: Griechenland, Zypern, Malta. Des Weiteren benötigen Sie für diverse EU-Zollausschlussgebiete (z. B. Kanalinseln, Kanarische Inseln) und für den Export in Staaten mit eigener Zollhoheit (z.B. Gibraltar, San Marino, Andorra) spezielle Versandpapiere. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Rubrik „Exportdokumente“ oder Sie senden uns einfach eine E-Mail.

    • Vom Transport ausgeschlossen

      Bitte beachten Sie die Versandbeschränkungen gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach sind u.a. Gefahrgüter, Wertgegenstände, Persönliche Effekten, Kunstwerke, Alkohol, Carnet-ATA-Waren, lebende Pflanzen und Tiere sowie verderbliche Lebensmittel / Tierfutter von der Beförderung ausgeschlossen. Für verschiedene Länder gelten weitere Einschränkungen.

    • Lieferkonditionen
      • Frankatur 10 DDP
        Frei Haus, verzollt, versteuert - Der Versender zahlt alle anfallenden Kosten, der Empfänger trägt keine Kosten.
      • Frankatur 20 DDU
        Frei Haus, unverzollt, unversteuert – Der Versender zahlt ausschließlich die Fracht, alle anderen Kosten trägt der Empfänger.
      • Frankatur 30 DDP, VAT unpaid
        Frei Haus, verzollt, unversteuert – Der Versender zahlt Fracht, Verzollung u. Zölle, der Empfänger zahlt die anfallenden Steuern.
      • Frankatur 40 DDU, cleared
        Frei Haus, ohne Zoll, ohne Steuer – Der Versender zahlt Fracht u. Verzollung, der Empfänger zahlt Zölle und Steuern.
      • Frankatur 50 DDP
        Frei Haus, verzollt, Freischreibung – Der Versender zahlt Fracht und Verzollung, der Empfänger hat keine Kosten. Die vereinfachte Zollabfertigung (Freischreibung) führt zu geringeren Kosten und schnellerer Laufzeit in Drittländer und EFTA-Staaten. Nur für Sendungen mit geringem Warenwert (länderspezifische Wertobergrenzen sind zu berücksichtigen) bzw. für Dokumentenversand.
    • Versand in EFTA-Staaten und Drittländer

      – Exportdokumente –
      Handelsrechnung
      Für den Versand in EFTA-Staaten und Drittländer wird eine Handelsrechnung in dreifacher Originalausfertigung benötigt. Für einen reibungslosen Verzollungsprozess müssen folgende Angaben darin enthalten sein:

      • Name und Anschrift des Versenders
      • Name und Anschrift des Empfängers inkl. Telefonnummer
      • Lieferadresse, falls diese von der Rechnungsadresse abweicht
      • Rechnungsdatum, -nummer und –ort
      • Genaue Bezeichnung und Anzahl der Waren mit dazugehörigen Zolltarifnummern und jeweiligen Werten
      • Warenwert je Position mit Währungsangabe
      • Lieferkondition/Frankatur
      • DER KURIER Sendungsnummer(n)
      • Gewicht (brutto/netto)
      • Präferenznachweis/Ursprungsland
      • Firmenstempel und Unterschrift
      • Bei Versandzielen außerhalb der EU: Rechnungen in vierfacher Ausfertigung und englischer Sprache
    • Proforma-Rechnung

      Eine Proforma-Rechnung kann erstellt werden, wenn die Ware keinen Handelswert hat, es sich also z.B. um nicht zum Wiederverkauf bestimmte Ware, um Muster- oder Geschenksendungen und Lieferungen ohne Berechnung handelt. Die für eine Handelsrechnung notwendigen Angaben müssen auch unbedingt auf der Proforma-Rechnung enthalten sein. Zusätzlich muss eine Wertangabe erfolgen, z.B. mit Vermerk „Muster- bzw. Geschenksendung – Wert nur für Zollzwecke“.

    • Elektronische Ausfuhrerklärung

      Ab einem Warenwert von 1.000,- Euro benötigen Sie für den Paketversand in die EFTA-Staaten und Drittländer eine Ausfuhrerklärung. Ausfuhrerklärungen müssen bei den Zollbehörden in elektronischer Form eingereicht werden. Nutzen Sie das Know-how unserer Spezialisten und lassen Sie Ihre elektronischen Ausfuhrerklärungen einfach durch unsere zentrale Zollabteilung erstellen. Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

    • Ursprungserklärung (UE)

      Bis zu einer Warenwertgrenze von 6.000,- Euro genügt eine UE, die in der Rechnung angegeben sein sollte. Der verbindliche Text lautet:
      “Der Ausführer (bzw. Der ermächtigte Ausführer, Bewilligungsnummer …) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte Europäische Gemeinschaft-Ursprungswaren sind.“
      Die Ursprungserklärung muss im Original unterschrieben werden (inklusive Klarschrift und Firmenstempel!), wenn der Ausführer kein „ermächtigter Ausführer“ ist.

    • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

      Bei einem Warenwert von über € 6.000,- ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich. Diese muss von dem zuständigen Zollamt abgestempelt werden. Eine Ausnahmeregelung gilt für den „ermächtigten“ Ausführer. Hier genügt die UE mit Angabe der Bewilligungsnummer. Für die Türkei ist entsprechend eine A.TR. zu verwenden.

    • Ursprungsnachweis

      Wenn der Wert für eine Freischreibung überschritten wird, sollte ein Ursprungsnachweis (Präferenznachweis) angefertigt werden. Damit wird bescheinigt, dass Ihre Waren in einem Land der Europäischen Gemeinschaft oder EFTA-Land hergestellt wurden. Liegt ein Präferenznachweis vor, werden entweder keine Zölle (EFTA) oder ein günstigerer Zollsatz (Drittländer) erhoben. Wenn Sie keinen Nachweis erbringen können, so ist dies auf der Rechnung zu vermerken. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über die aktuellen Wertgrenzen.

    Versandmöglichkeiten